Erklärung zur Barrierefreiheit

Die die Erklärung abgebende Stelle „Réseau Immuno Rhumatologie, Luxembourg“ ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://rir.lu/

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1 , das diese Norm umsetzt, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

  • Heruntergeladene PDF-Dokumente (z.B. Fragebogen Polyarthritis) – Wahrscheinlichkeit technischer Nicht-Konformität mit fehlenden Textalternativen und unvollständiger Auszeichnung
  • Externe E-Learning-Module (myrheumajourney.rir.lu, meinrheumaweg.rir.lu, minhareumatrajectoria.rir.lu) – Überwiegend textuelle Inhalte, aber Barrierefreiheitsfunktionen nicht garantiert
  • Fehlen eines direkt konfigurierbaren Dunkelmodus/verstärkten Kontrastmodus auf der Website – Barrierefreiheitsfunktion nicht verfügbar
  • Fehlen alternativer Medien – Keine Untertitel oder Audiodeskription für Konferenzen/Webinare
  • Externe Links oder Krankenhaus-Partner – Barrierefreiheit nicht von RIR auf Drittanbieter-Websites garantiert (HRS, CHL, CHdN, CHEM, etc.)
  • Dropdown-Menüs und Filter (Artikel/Aktuelles/Pathologien) – Tastaturnavigation gut, aber Schlüssel „Nach Pathologie filtern“ als Checkbox zu überprüfen
  • Alternativen: Kontakt verfügbar für personalisierte Unterstützung auf Anfrage. Benutzer können Hilfe oder alternative Formate anfordern. Hauptinhalte in EN, DE, PT verfügbar. Externe mehrsprachige textuelle Module, aber Barrierefreiheit nicht garantiert, bestimmte externe Ressourcen gemäß Gesetz vom 28. Mai 2019 befreiungsfähig.

Unverhältnismäßige Belastung

  • Externe Drittanbieter-Module – Die vollständige Konformität der integrierten Drittkomponenten würde eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Mai 2019 darstellen und eine vollständige Neuentwicklung oder den Ersatz durch nicht verfügbare Alternativen erfordern
  • Ererbte PDF-Dokumente – Die Konvertierung aller vorhandenen PDF-Dokumente in vollständig zugängliche Formate würde angesichts des Volumens und der technischen Komplexität eine unverhältnismäßige Belastung darstellen
  • Alternativen: Personalisierte Unterstützung auf Anfrage verfügbar, um auf den Inhalt der betroffenen Module oder Dokumente zuzugreifen

Barrierefreiheits-Funktionen

Die Website weist mehrere Barrierefreiheitsfunktionen gemäß RAWeb 1 Audit auf: – „Zum Inhalt springen“ Link für einfache Navigation – Zugängliches Menü mit logischer Struktur und Tastaturnavigation – Farbkontraste entsprechend den Barrierefreiheitsstandards – Funktionale Tastaturnavigation auf der gesamten Website – Semantische HTML-Struktur für gute Nutzung von Hilfstechnologien – Kohärente Titel-Hierarchie zur Erleichterung der Navigation

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2025 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1 beispielsweise in Form einer von „Netzwerk Immun Rheumatologie, Luxemburg“ durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an info@rir.lu, in der Sie Ihr Problem beschreiben und uns die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.


Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.